Automatenversicherungen – Unsere Tipps auf einen Blick
Grundvoraussetzungen:
Sie benötigen eine Gewerbeanmeldung.
Der Automatenstandort muss videoüberwacht sein.
Versicherungsbeginn und -dauer:
Der Versicherungsschutz gilt für die Anzahl der Automaten, die im Antrag bzw. im Versicherungsschein notiert sind, ab dem im Vertrag festgelegten „Versicherungsbeginn“.
Der Beitrag wird ab dem Zeitpunkt fällig, an dem der Versicherungsschein zugestellt wird. Es ist nicht möglich, den Vertragsbeginn hinauszuzögern, um den Versicherungsschutz zu verschieben.
Versicherungsumfang:
In der Regel ist nur der Automat selbst ist versichert, ohne Inhalt und Bargeld. Wir empfehlen anderweitige Möglichkeiten explizit beim Versicherer Ihres Vertrauens anzufragen.
Selbstbeteiligung:
Im Regelfall beträgt die Selbstbeteiligung 500 €.
Standort:
Der Versicherungsschutz greift in der Regel innerhalb Europas.
Wir empfehlen beim Abschluss Ihrer Versicherung darauf zu achten, dass die Geräte auch versichert bleiben, wenn diese den Standort wechseln (so lange der neue Standort innerhalb Europas liegt).
Daten zu gemeldeten Automatenschäden:
Nach Rücksprache mit unserem Versicherungsdienstleister liegen derzeit keine genauen Daten zu Erfassung von Automatenschäden vor, da diese unter dem Oberbegriff „Maschinenversicherung“ kalkuliert werden.
Wir befinden uns in einem Nischenbereich und ähnliche Automaten (z. B. Bauernhof, frische Eier, Milch usw.) sind derzeit größtenteils schadenfrei.
Monatliche Prämie:
Im Durchschnitt kann man pro Automat (Wert 3.500 €) einen Jahresbeitrag von 70 € netto annehmen (ca. 6-7 € netto/Monat), wobei die Mindestprämie von 500 € zu beachten ist.
Prämienerhöhung im Schadensfall:
Jeder Vertrag wird individuell betrachtet. Es gibt keinen bestimmten Berechnungsfaktor wie im Bereich der Autoversicherung, bei dem der Haftpflicht- oder Vollkaskovertrag Schadenfreie Jahre beinhaltet und mit jedem Schaden zurückgestuft wird.